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Ausstellerreglement
der MÖGA 2022

Ausstellerreglement herunterladen

1. Organisator

Gewerbeverein Möhlin + Umgebung (GMU)
OK MÖGA 2022
Postfach 126
4313 Möhlin

2. OK-Kontaktadressen

  • Anita Kym (Präsidentin, Standplanung), 061 851 46 06
  • Andrea Emmenegger (Sekretariat), 077 468 11 38
  • Patrick Martini (Finanzen), 061 853 73 25
  • Carmen Wüthrich (Sponsoring, Werbung, Tombola), 062 866 60 07

3. Ausstellervertrag

Der Ausstellervertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom OK genehmigt wird. Der Aussteller bleibt bis zur Genehmigung an die Anmeldung gebunden. Die Mitteilung über die Genehmigung erfolgt mit der Rechnungsstellung der Grund- und Tombolagebühr durch das OK.

4. Standgestaltung / Standbau

4.1 Auf- und Abbau MÖGA-Infrastruktur

Es wird ein professionelles Standbausystem inkl. Standardteppich, Grundbeleuchtung und Grundbeschriftung verwendet.

4.2 Stromzufuhr

Pro Stand werden eine Stromzufuhr mit 230 Volt / 1500 Watt inkl. Steckdose und eine Grundbeleuchtung installiert. Weitere Installationen und deren Stromverbrauch sind Sache der Aussteller und sind durch sie separat zu bezahlen. Der Strombedarf ist bis zum festgesetz- ten Termin mit dem Formular
Strombedarfsmeldung an das OK zu melden. Spezielle Stromanschlüsse und deren Stromver- brauch sind vom Aussteller separat zu bezahlen.

4.3 Wasser und Abwasser

In den Ausstellungshallen und -zelten sind keine Wasser- und Abwasseranschlüsse vorgesehen.

4.4 Standgestaltung

Die Standgestaltung und die Standbeschriftung (exkl. Grundbeschriftung) sind Sache des Ausstellers. Standaktivitäten wie Getränkeausschank, Degustationen, Show-Einlagen, Musikbegleitungen usw. sind dem OK bis am 31.03.2022 schriftlich mitzuteilen. Grössere Show-Einlagen sind auf die Show-Bühne zu verlegen und müssen ebenfalls bis am 31.03.2022 gemeldet werden. Die Aktivitäten sind darauf zu beschränken, dass Mitaussteller nicht gestört werden und die Durchgänge frei bleiben.

4.5 Bar- / Direktverkäufe

Bar- und Direktverkäufe sind innerhalb der Ausstellungsräume nicht gestattet.

4.6 Einräumen

Für das Einräumen der Stände sind folgende Zeiten vorgesehen:

Mittwoch, 28.09.2022 08.00-22.00 Uhr*
Donnerstag, 29.09.2022 07.00-22.00 Uhr*
Freitag, 30.09.2022 07.00-12.00 Uhr*

Standabnahme durch das OK: Freitag, 30.09.2022. Ab 12.00 Uhr muss dem OK die Möglichkeit gegeben sein, die Stände abzunehmen.
*Änderungen der Zeiten behält sich das OK vor.

4.7 Eröffnung

Die Eröffnung findet am Freitag, 30.09.2022, 17.00 Uhr, statt. Dazu sind Gäste sowie die Presse eingeladen. Sämtliche Einrich- tungsarbeiten sowie Standbauten müssen deshalb am Freitag um 14.00 Uhr abgeschlossen sein.

4.8 Ausräumen

Sonntag, 02.10.2022 ab 18.00-22.00 Uhr
Montag, 03.10.2022 07.00-12.00 Uhr

Allfällige Mehrkosten durch verspätete Standräumung sind vom Aussteller zu tragen.

4.9 Aussteller-Pflichten

Jeder Aussteller hat die verbindlichen Vorschriften bezüglich gesundheits-, sicherheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten.

Er haftet für allfällige Personenschäden sowie Sachschäden an Gebäuden, Böden und Standmaterial, die durch unsachgemässe Transporte, Bodenverunreinigungen durch Fette, Öle usw. selbst verursacht wurden. Schäden sind dem OK unverzüglich zu melden.
Der Aussteller ist für die Reinigung innerhalb seines Standes selbst verantwortlich. Die Reinigung der Ein-, Aus- und Durchgänge wird vom OK organisiert. Die Aussteller sind verpflichtet, die Reinigung und das tägliche Einräumen der Stände vor und nicht während den Öffnungszeiten vorzunehmen.

Die publizierten Öffnungszeiten sind einzuhalten. Insbesondere darf mit der Standräumung erst am Sonntag, 02.10.2022, um 18.00 Uhr begonnen werden.

5. Versicherung

Für die Ausstellung wird durch das OK eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für Waren und Einrichtungen, die das OK gemietet hat, wird eine Feuer- und Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung für persönliche Waren und Einrichtungen ist Sache der Aussteller.

6. Werbung

Das OK ist für die Werbung der Ausstellung als Ganzes zuständig. Über das Sponsoring entscheidet das OK. Es ist möglich, dass allfällige Sponsoren in die Ausstellung eingeflochten werden. Es bestehen zusätzliche Werbemöglichkeiten der Aussteller über die Mögazette, den Mögaplan, die Möga-Homepage sowie weitere Kanäle. Die Aussteller werden zu gegebener Zeit mit einem speziellen Werbeplan orientiert.

7. Infostand / Lautsprecheranlage

Während der Ausstellungsdauer sind ein Infostand sowie eine Lautsprecheranlage auf dem Festgelände eingerichtet.

8. Bewachung

Während der Dauer der Ausstellung ist das Gebäude bewacht. Während der Einrichtungs- und Abräumphase sind die Aussteller für die Bewachung der Stände verantwortlich.

9. Parkplätze / Sicherheit

Jedem Aussteller wird ein persönlicher Parkplatz während der Festdauer zugewiesen. Eine entsprechende Parkkarte wird abgegeben. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des OK ist Folge zu leisten. Das Parkieren innerhalb des Ausstellungsareals während der Ausstellung ist untersagt.

10. Unvorhergesehenes / Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schliesst unter Vorbehalt von Art. 100 Abs. 1 OR jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Falls die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder unbeeinflussbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden kann, werden die entstandenen Kosten unter den Ausstellern nach m2 aufgeteilt. Die Entscheidung über das Ausfallen der Ausstellung fällt das OK.

11. Verschiedenes

Diesem Ausstellungsreglement liegen die Statuten des Gewerbevereins Möhlin und Umgebung (GMU) zugrunde.
Die Aussteller werden an eine Aussteller- und an eine Schlussversammlung eingeladen und über die MÖGA 2022 orientiert. Die Aussteller sind gebeten, an diesen Versammlungen teilzunehmen. Weitere Informationen erfolgen über den Korrespondenzweg. Die Ausstellung muss selbsttragend sein. Allfällige Verluste sind von den Ausstellern bis zum Betrag von 10 % der Vertragssumme zu tragen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Möhlin AG. Gerichtsstand ist Möhlin AG. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Möhlin, im Juni 2021

OK MÖGA 2022

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